Gasmesstechnik

Gasmesstechnik

Tragbare Gaswarngeräte als Personenschutz

Sicherheit und Schutz für Mensch und Umwelt.
Den gestiegenen Anforderungen an Sicherheit und Schutz von Personal in Gefahrenzonen mit toxischen oder explosiven Gasen gerecht werdend, leisten Gaswarnsysteme als Personenschutzgeräte einen wichtigen Beitrag.

Bei Gaswarngeräten unterscheidet man generell zwischen tragbaren und festen Installationen sowie Personenschutz- bzw. Analysegeräten. Einsetzbar in allen Bereichen, in denen Gefahren durch Gaskonzentrationen auftreten können, werden diese hoch präzisen Instrumente verwendet. Hauptsächlich zum Personenschutz für Arbeiten in gefährdeten Bereichen, z.B. in Tanks, Chemikalien- und Gaslagern, Abwasser- und Frischwasseraufbereitungen, Deponien, Tiefbau und sonstigen Industriebereichen werden tragbare Gaswarngeräte verwendet, die in erster Linie ausschließlich dem direkten Schutz des Mitarbeiters vor gesundheitsgefährdenden Gaskonzentrationen dienen. Sowohl vor und während Revisions- und Wartungsarbeiten als auch während des kontinuierlichen Betriebs von Anlagen kann es zu gefährlichen Gaskonzentrationen kommen.

  • Gase und Dämpfe können zu Bränden oder Explosionen führen
  • Sauerstoffmangel kann zum Erstickungstod führen
  • giftige Stoffe können über die Haut oder Atemwege aufgenommen werden

Ziel von transportablen Gaswarngeräten ist die Minimierung des Risikos und der persönliche Schutz des jeweiligen Mitarbeiters.

Wir von FARS haben es uns daher zur Aufgabe gemacht, ein neues Dienstleistungsspektrum rund um das Thema Gaswarntechnik, Freimessen von engen Räumen und Behältern sowie die Unterweisung Ihrer Mitarbeiter für das Arbeiten mit Gasen anzubieten.

Von der vierteljährlichen Funktionskontrolle gemäß Wartung & Justage nach T021/T023 bishin zur Reparatur der Gaswarngeräte bieten wir Ihnen eine schnelle, transparente und vorallem lokale Lösung an.

Unser Team für Gaswarntechnik steht Ihnen 24h zur Verfügung.

Freimessen von Behältern, Gruben, Silos und engen Räumen

  • DGUV Regel 113-004 – Teil 1
  • DGUV Grundsatz 313-002

 

Eine wichtige Schutzmaßnahme bei Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen stellt das Freimessen dar. Unter Freimessen versteht man  das Ermitteln einer möglichen Gefahrstoffkonzentration bzw. des Sauerstoffgehaltes mit dem Ziel der Feststellung, ob die Atmosphäre im Behälter ein sicheres Arbeiten ermöglicht  (aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesem Beitrag nur von Behältern gesprochen, der Begriff schließt Silos und enge Räume ein).

Mit dem Freimessen wird die momentane Situation in einem Behälter hinsichtlich einer Gefahrstoffexposition, Explosionsgefahr oder Sauerstoffmangel bzw. Sauerstoffüberschuss festgestellt. Es handelt sich dabei nicht um die Ermittlung einer Gefährdung nach TRGS 402 „Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition“ – sondern um eine Gefährdungsbeurteilung für eine bestimmte Tätigkeit.

Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) verlangt vom Unternehmer, dass er mit Arbeitsplatzmessungen nur Mitarbeiter betraut, die über die erforderliche Fachkunde verfügen.

Jedem Vorgesetzten, der Arbeiten in Behältern frei gibt, muss bewusst sein, dass es sich dabei um sehr gefährliche Arbeiten handelt und gerade das Freimessen von großer Bedeutung für die Sicherheit der im Behälter tätigen Personen ist.

Wir stellen ausgebildetes, fachkundiges Personal für Messaufgaben in Ihrem Arbeitsbereich zur Verfügung, unsere Sicherheitsposten sind mit dieser Aufgabe betraut und dazu ausgebildet.